Corona-Informationen

Stand 11.06.2021

Das Café hat ab sofort wieder zu den regulären Geschäftszeiten geöffnet!
Es gelten die allgemeinen AHA + AL- Regeln zur Eindämmung der Pandemie.

Bestellen und Abholen
Sie können gerne während den Öffnungszeiten unter 02162/52363 eine telefonische Bestellung aufgeben und in unserem Café abholen. Diese Möglichkeit funktioniert ohne Einschränkung. Bitte beachten Sie die Maskenpflicht bei Abholung.

Außenbereich
Im Außenbereich kann sich jeder Gast aufhalten. Es wird kein Nachweis oder negatives Testergebnis benötigt. Bitte beachten Sie, dass wir nur begrenzte Sitzplätze anbieten. Kontaktverfolgungsinformationen müssen mitgeteilt werden.

Innenbereich
Ab sofort darf der Innenbereich auch ohne Testnachweis genutzt werden. Es gilt Platzpflicht. Bitte beachten Sie, dass wir nur begrenzte Sitzplätze anbieten. Kontaktverfolgungsinformationen müssen mitgeteilt werden. Ein entsprechender Nachweis ist vorzuzeigen.


Wie wird mit Genesenen und vollständig Geimpften umgegangen?

Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene negativ Getesteten gleich, zudem werden sie bei Personenbegrenzungen nicht mitgezählt.
Voraussetzung ist bei Geimpften ein vollständiger Impfschutz, bei den meisten Impfstoffen also der Erhalt von zwei Impfungen. Außerdem muss die abschließende Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen (damit sich die Immunisierung voll herausgebildet hat).
Bei Genesenen ist Voraussetzung, dass die Erkrankung mindestens 28 Tage zurückliegt (damit keine Ansteckungsgefahr mehr besteht), aber höchstens 6 Monate zurückliegt (da danach möglicherweise keine hinreichende Immunisierung mehr gegeben ist). Hat der Genesene allerdings zusätzlich auch mindestens eine Impfung erhalten, fällt die Begrenzung auf 6 Monate weg.

Quelle: https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#c5d80f9f

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch!